Nachäffen
, [
363-364] verb. reg. act. ohne
Besonnenheit, d. i. Reflexion, nachmachen, oder in unähnlichen Umständen
ähnlich handeln. Der Affe äfft immer nach, aber nachgeahmt hat er nie, Herder.
Zugleichen äußerer Handlungen ohne übereinstimmige Gemüthsfassung nachmachen,
im verächtlichen Verstande; affectiren. Ich äffe niemanden nach, es war mein
eigener Charakter. Daher die Nachäffung.
S. das folgende.