Die Nachschrift
, [
385-386] plur. die -en. 1) In der
ersten Bedeutung des Zeitwortes nachschreiben, eine nach dem Muster einer
andern gebildete, eine nachgemachte Schrift. 2) In dessen zweyten Bedeutung, wo
eine nachgeschriebene Predigt, ein nachgeschriebenes Collegium u. s. f. eine
Nachschrift genannt wird. 3) So fern nach die Bedeutung der Zeit und Ordnung
hat, ist die Nachschrift auch eine einem Briefe oder andern Hauptschrift
beygefügte und nachgesetzte Schrift; Lat. ein Postscriptum.