* Nachschlachten
, [
385-386] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, von Schlacht, die natürliche Art, welches aber nur in den
gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens, für nacharten üblich ist. Der
Sohn schlachtet seinem Vater nach. Die Hochdeutschen kennen dieses Zeitwort
nicht, daher es auch nicht mit in die Reihe Hochdeutscher Synonymen gesetzt zu
werden verdienet.
S. Geschlecht, Nachschlagen, Schlachten und Schlagen.