Nachschießen
, [
383-384] verb. irreg. (
S. Schießen,) welches in doppelter Gestalt üblich ist.
1. Als ein Activum, so fern schießen so viel ist als Geld bezahlen, nach schon
bezahltem Gelde zu einer und eben derselben Absicht noch Geld hergeben;
nachgeben. Viel Geld nachschießen müssen. (
S. Nachschuß.) 2. Als ein Neutrum. 1) Mit dem Hülfsworte
haben, nach einem andern schießen, in Absicht der Ordnung. 2) Mit dem
Hülfsworte seyn, so wohl von schießen plötzlich fallen, im Fallen einem andern
gefallenen Dinge folgen. Die Wand fiel ein und das Dach schoß nach. Als auch
von schießen, aufwachsen, im schnellen Wachsthume folgen.
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385-386]