Nachsagen
, [
383-384] verb. reg. act. 1) Hinter
jemandes Rücken, in dessen Abwesenheit von ihm sagen; wo es so wohl im guten
als nachtheiligen Verstande üblich ist, dagegen nachreden in letzterm am
gebräuchlichsten ist. Das kann ich ihm zum Ruhme nachsagen. Sie kann uns doch
nicht Schande nachsagen, 1 Mos. 38, 23. 2) Eine gehörte oder erfahrene Sache
wieder sagen, wieder erzählen. So du etwas von diesem unserm Geschäft wirst
nachsagen, Jos. 2, 20. Hörest du was Böses, das sage nicht nach, Sir. 19, 7. 3)
Besonders in engerer Bedeutung, auf jemandes Zeugniß wieder erzählen, mit der
dritten Endung der Person, wofür doch nachreden üblicher ist. Einem etwas
nachsagen.