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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Nachsagen

, [383-384] verb. reg. act. 1) Hinter jemandes Rücken, in dessen Abwesenheit von ihm sagen; wo es so wohl im guten als nachtheiligen Verstande üblich ist, dagegen nachreden in letzterm am gebräuchlichsten ist. Das kann ich ihm zum Ruhme nachsagen. Sie kann uns doch nicht Schande nachsagen, 1 Mos. 38, 23. 2) Eine gehörte oder erfahrene Sache wieder sagen, wieder erzählen. So du etwas von diesem unserm Geschäft wirst nachsagen, Jos. 2, 20. Hörest du was Böses, das sage nicht nach, Sir. 19, 7. 3) Besonders in engerer Bedeutung, auf jemandes Zeugniß wieder erzählen, mit der dritten Endung der Person, wofür doch nachreden üblicher ist. Einem etwas nachsagen.
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