Nachrücken
, [
383-384] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort seyn bekommt, hinter einem Dinge her
oder drein rücken. Mit den Truppen nachrücken, als ein Neutrum. Jemanden den
Tisch nachrücken, als ein Activum. Daher die Nachrückung. Im Oberd. nachrucken
und nachdrucken.