Nachrechen
, [
381-382] verb. reg. act. in der
Landwirthschaft, nach aufgebundenen und aufgestellten Garben, die noch übrigen
Ähren mit einem großen Rechen zusammen rechen; nachschleppen, im Nieders.
nachharken, hungerharken. Daher dieser große Rechen selbst auch wohl der
Nachrechen, in Obersachsen der Heschelrechen (vielleicht Haschelrechen, von
haschen,) im Nieders. die Hungerharke genannt wird.