Nachkommen
, [
377-378] verb. irreg. neutr. (
S. Kommen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, nach
etwas kommen oder folgen, der Zeit nach. 1) Eigentlich. Gehen sie nur voraus,
ich werde schon nachkommen. Kommen sie bald nach. Ingleichen mit der dritten
Endung des Nennwortes. Einem nachkommen. 2) Figürlich. Einem Befehle
nachkommen, denselben befolgen, ihn vollziehen. Buchstäblich wird er seiner
Ordre nachkommen. Seiner Pflicht, seinen Verbindlichkeiten, seinem Versprechen
nachkommen, sie erfüllen, ihnen eine Genüge leisten. Aber, dem Guten
nachkommen, 1 Pet. 3, 13, und allem guten Werk nachkommen, 1 Tim. 5, 10, sich
derselben befleißigen, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.