Nachjagen
, [
375-376] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben und der dritten Endung der Sache. Einer Person nachjagen, ihn
in der größten Eile nachfolgen, besonders wenn es zu Pferde, oder vermittelst
eines schnellen Fuhrwerkes geschiehet. Abraham jagte ihnen nach bis gen Dan, 1
Mos. 14, 14. Jaget euren Feinden nach, Jos. 10, 19. Figürlich ist in der
biblischen Schreibart der Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit, dem vorgesteckten
Ziele, dem Übel u. s. f. nachjagen, sich derselben unablässig, mit der größten
Emsigkeit befleißigen, aus ihrer Erlangung seine vornehmste Bemühung machen. Im
Nieders. ist die Nachjagd die Verfolgung, besonders die Verfolgung flüchtiger
Missethäter, und die Verbindlichkeit, ingleichen das Recht, ihnen nachzusetzen.