Die Nachhuth
, [
375-376] plur. die -en. 1) * Im
Oberdeutschen, der Nachtrab, mit einem Französischen Ausdrucke, die
Arrier-Garde; im Gegensatze des Vortrabes, oder der Vorhuth. 2) In der
Landwirthschaft, und ohne Plural, die Nachhuth haben, d. i. sein Vieh nicht
eher auf die Weide treiben dürfen, als bis eines andern Vieh dieselbe genutzet
hat, der Nachtrieb, die Nachtrift; im Gegensatze der Vorhuth oder der Vortrift.
Das Rindvieh hat die Vorhuth, das Schafvieh die Nachhuth, das Brachfeld wird
zuerst mit dem Rindviehe, und darnach erst mit dem Schafviehe betrieben.