Die Mutterpfennige
, [
347-348] sing. inus. im gemeinen Leben
und der vertraulichen Sprechart, Pfennige, d. i. Geld, welche die Mütter ihren
Kindern, besonders ihren auswärts befindlichen Söhnen, heimlich und wider der
Väter Wissen zuzustecken pflegen.