Der Musterherr
, [
333-334] des -en, plur. die -en, ein
veraltetes Wort, welches ehedem diejenigen Commissarien bezeichnete, welchen
die Musterung der Truppen aufgetragen wurde. Es gab ehedem bey den Armen auch
beständige Musterherren, welche vermuthlich auch die Aufsicht über die
Gewehrstücke der Truppen führeten.