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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Münzherr

, [319-320] des -en, plur. die -en. 1) Ein Herr, welcher das Recht hat, Münzen schlagen zu dürfen. 2) In den Rechtsstädten sind die Münzherren diejenigen Rathsherren, welche die Aufsicht über die Münzanstalt führen.
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