Das Münster
, [
315-316] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, eine Collegiat- oder Domkirche. Es ist aus dem Griech. und
Lat. Monasterium, ein Kloster, entlehnet, daher anfänglich die Klöster Münster
und im Niederdeutschen Monster genannt wurden. In diesem Verstande kommt
Munistre schon bey dem Kero vor. Weil die Canonici an den Domkirchen ehedem in
Ge- meinschaft wie die Mönche lebten, und daher auch mit unter dem Nahmen der
Mönche begriffen wurden, so bekamen auch die Collegiat-Kirchen den Nahmen der
Münster, und endlich wurden sogar alle, besonders ansehnliche Kirchen mit
diesem Nahmen belegt, wie in Ober-Deutschland zum Theil noch geschiehet. Eben
so bedeuten im mittlern Latein. Monasterium, im Alt-Französ. le Monstier, im
Angels. Mynster, im Schwed. Mönster, und im Isländ. Muster, eine Stiftskirche,
und in weiterm Verstande zuweilen eine jede Kirche.
[
315-316]