Mündlich
, [
313-314] adj. et adv. mit dem Munde,
doch nur so fern der Mund der Sitz der Sprachwerkzeuge ist, und zum
Unterschiede von schriftlich. Jemanden eine Sache mündlich melden, persönlich,
durch den Schall der Worte. Ein mündliches Versprechen. Er hatte es mir
mündlich und schriftlich versprochen. Im Hochdeutschen ist es indessen als ein
Nebenwort am üblichsten, dagegen es im Oberdeutschen auch als ein Beywort
völlig gangbar ist. Das mündliche Gebeth, welches laut geschiehet, zum
Unterschiede von dem stillen Herzensgebethe. Wollen sie die Gnade haben, mir
ihre mündlichen Befehle zu ertheilen? mir ihre Befehle mündlich zu ertheilen.
Die mündliche Wahl, zum Unterschiede von einer schriftlichen. Ein mündliches
Testament. Aber auch das Nebenwort ist im Hochdeutschen nur so fern üblich, als
es den schriftlich entgegen gesetzet ist; daher Opitzens Stelle:
Warum der - Herzlich haßt und mündlich liebt,
für im Herzen und mit dem Munde, ungewöhnlich klingt. Schwed.
munteligen, Dän. mundtlich. [
313-314]