* Die Mundat
, [
311-312] plur. die -en, ein nur noch in
einigen Gegenden übliches Wort, einen von der ordentlichen Gerichtbarkeit oder
auf andere Art befreyeten Ort oder Gegend zu bezeichnen. So werden die so
genannten Freyheiten oder Freyungen, d. i. von der gewöhnlichen städtischen
Gerichtbarkeit ausgenommenen Gegenden, in manchen Städten noch Mundarten, und
verderbt Mandaten genannt. Zu Kron-Weißenburg heißen die Holzmarken Mundaten.
Es ist aus dem Lat. Immunitas verkürzt, wofür in den mittlern Zeiten auch nur
Munitas üblich war.