Die Mobilien
, [
253-254] (viersylbig,) sing. inus. in
weiterer Bedeutung alles bewegliche Vermögen, doch mit Ausschluß der Thiere und
Fische, des Getreides auf dem Halme, des Obstes auf den Bäumen, des Brau- und
Ackergeräthes u. s. f. bewegliches Vermögen, ehedem und noch jetzt zuweilen in
den Rechten die Fahrniß, fahrende Habe, (
S. diese Wörter.) In engerer Bedeutung wird aller
Hausrath oder alles Hausgeräth unter dem Nahmen der Mobilien verstanden, wofür
man auch wohl den Französischen Ausdruck Meublen, Möbeln, (Meubles) zu
gebrauchen pflegt. Es ist aus dem Lat. mobile, von welchem man auch im gemeinen
Leben das Beywort mobil hat.