Mittelfrey
, [
245-246] adj. et adv. welches nur in
dem Deutschen Staatsrechte üblich ist, für mittelbar frey. Die Mittelfreyen,
solche Adelige, welche zwischen dem hohen und niedern Adel in der Mitte
standen, und höherer Reichsstände Vasallen waren; im Gegensatze der
Reichsfreyen.