Das Mitglied
, [
237-238] des -es, plur. die -er,
eigentlich ein Theil, so fern derselbe mit andern ein gemeinschaftliches Glied
eines und eben desselben Körpers ist, ein Glied im allgemeinsten Verhältniß
gegen die übrigen Glieder; doch nur noch in figürlichem Verstande, eine Person,
welche mit einer andern in einer und eben derselben Gesellschaft lebet. Ein
Mitglied der ehelichen Gesellschaft, einer gelehrten Gesellschaft, einer
Handlungsgesellschaft, der menschlichen Gesellschaft u. s. f. Im mittlern Lat.
Commembris. Oft würde das einfache Glied eben das sagen; z. B. die Glieder der
gelehrten Gesellschaft kommen heute zusammen. Indessen ist doch das zusammen
gesetzte in diesem und ähnlichen Fällen beynahe üblicher geworden.