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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Mitgast | | Der Mitgefangene

Mitgeben

, [235-236] verb. irreg. act. ( S. Geben,) einem der sich entfernet zur Begleitung oder zur Gesellschaft geben. Jemanden einen Bothen mitgeben. Ingleichen, jemanden geben, damit er es mit sich nehme. Jemanden Geld, einen Brief mitgeben. In engerer Bedeutung, einer Tochter bey ihrer Verheirathung einen Theil seines Vermögens abtreten. Ich kann dir freylich nichts mitgeben, Gell. S. Mitgabe.
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