Der Mitbürger
, [
235-236] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Mitbürgerinn, eine Person, welche mit einer andern in einer und eben
derselben Stadt Bürger ist, mit ihr an einem und eben demselben Bürgerrechte
Theil hat; im mittlern Latein. Comburgensis.