Der Miethmann
, [
203-204] des -es, plur. die
-Miethleute, eine Person männlichen Geschlechtes, welche in einem Hause zur
Miethe wohnet; im Gegensatze des Miethherren. Im gemeinen Leben wird es
zuweilen von beyden Geschlechtern gebraucht, da denn Mann hier die allgemeine
Bedeutung eines Menschen hat. Doch ist auch Miethfrau von einer Frau üblich,
welche in einem Hause zur Miethe wohnet.