Das Miethbier
, [
201-202] des -es, plur. doch nur von
mehrern Arten oder Quantitäten, die -e, ein nur an einigen Orten, z. B. zu
Wittemberg übliches Wort, diejenigen Biere zu bezeichnen, welche nicht in des
Miethmannes Haus gelegt und daselbst verzapfet werden können, sondern auf des
Vermiethers Haus gebrauet und verzapfet werden müssen.
S. 3. Miethe.