Das Mensch
, [
177-178] des -es, plur. die -er, das
vorige Wort, nur mit verändertem Geschlechte und in eingeschränkter Bedeutung.
1. * Eine Person männlichen Geschlechtes, besonders in der letzten Bedeutung
des vorigen Wortes; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. O du
unmenschlichs Mensch, redet Opitz einen Selbstmörder an. Im Schwabenspiegel
wird daz Mensche und der Mensch, ohne Unterschied, von einer männlichen Person
gebraucht. 2. Eine Person weiblichen Geschlechtes. 1) * Überhaupt und ohne
allen verächtlichen Nebenbegriff; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete
Bedeutung, welche noch bey dem Opitz, besonders von einer jungen
unverheiratheten Person, mehrmals vorkommt. Ein reiches Mensch, ein reiches
Mädchen, eine reiche Jungfer, Opitz.
Diß Mensch soll solche Noth, soll solche große Noth Mir seilen
auf den Hals? Ebend. von seiner Geliebten. Kein kluger liebt ein Mensch von
ihrer Kleidung wegen, Die sonsten gräulich ist, ebend. Hie liegt der zugebracht
sein Leben hat mit Lieben Zu lieben dieses Mensch, das allzeit ihn geplagt,
ebend.
Nur in den niedrigen Sprecharten kommt es noch zuweilen in
diesem Verstande vor.
Das Mensch (die flinke Hanne) gefällt auch ungeputzt, Haged.
2) In engerer Bedeutung, eine geringe Person weiblichen
Geschlechtes, im verächtlichen Verstande. Ein armes Mensch. Ein böses,
zanksüchtiges Mensch. Ein Frauensmensch, Weibsmensch. Besonders eine zu
geringen Diensten verpflichtete weibliche Person, eine Magd, Ital. Massara;
doch auch nur in der harten und verächtlichen Sprechart. Ein Dienstmensch,
Küchenmensch, Kindermensch, Stubenmensch. Dem armen Menschen, (Mensche,) Gell.
An den Höfen sind die Kammermenscher geringere Kammerbedienten, welche
unmittelbar auf die Kammerdienerinnen folgen, und ihres geringen und
verächtlichen Titels ungeachtet oft Figur genug machen. Die Kehrmenscher sind
eben daselbst geringere weibliche Personen, welche die Zimmer auskehren. In
noch verächtlicherm Verstande pflegt man eine Hure in manchen Gegenden nur ein
Mensch zu nennen; wo es zugleich ein Schimpfwort ist, welches auf Anbringen des
Klägers gerichtlich geahndet wird. Engl. Wench, ein junges Mädchen, und eine
Hure.