Melden
, [
171-172] verb. reg. act. et reciproc.
welches das Intensivum oder Frequentativum des veralteten malen ist. Es
bedeutet, 1. in der weitesten Bedeutung, seine Gegenwart andern vermittelst des
Gehöres merklich machen; als ein Reciprocum. Ein Thier meldet sich, wenn es
sich hören lässet, und man daraus dessen Gegenwart erkennet. In diesem
Verstande gebrauchen es die Jäger, bey welchen sich der Hirsch meldet, wenn er
schreyet, dagegen von dem Schreyen des Thieres auch die Zeitwörter schallen,
schmählen, schrecken und bellen üblich sind. Der Wind meldet sich, wenn man
sein Daseyn aus dessen Brausen erkennet. In weiterer Bedeutung auch wohl von
der Bekanntmachung des Daseyns durch andere Mittel. Der Winter meldet sich,
wenn es gegen die Zeit des Winters kalt oder unfreundlich wird. Das Fieber
meldet sich, wenn man dessen Ankunft empfindet. 2. In weiterer Bedeutung. 1)
Jemandes Ankunft oder Gegenwart ansagen, bekannt machen. Man lässet sich
melden, wenn man einem andern seine Gegenwart ansagen lässet, ingleichen, wenn
man ihn wissen lässet, daß man ihn besuchen wolle. Sich bey einem melden
lassen, zum Besuche. Die Wache muß die eingehenden Personen melden, dem die
Wache habenden Officier, oder dem Commendanten ansagen. In engerer Bedeutung,
jemandes Gegenwart zu dessen Nachtheile oder doch wider seinen Willen bekannt
machen; ihn verrathen. Verbirge die Verjagten und melde die Flüchtigen nicht,
Es. 16, 3. Christus bedräuete sie, daß sie ihn nicht meldeten, Math. 12, 16. In
dieser eingeschränkten Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. Ehedem
gebrauchte man es für verrathen überhaupt, daher Judas der Verräther noch im
Tatian der Meldar heißt. Das Schwedische mala bedeutet gleichfalls verrathen.
Ingleichen als ein Reciprocum, sich melden, seine Gegenwart in einer gewissen
Absicht dem andern kund thun, es geschehe nun schriftlich oder mündlich. Der
Gläubiger meldet sich, wenn er sich als Gläubiger bekannt macht, und seine
Bezahlung verlangt. Es haben sich schon viele Gläubiger gemeldet. Wer es
gefunden hat, melde sich bey N. N. Man meldet sich bey jemanden, wenn man bey
ihm etwas zu bitten, ihm etwas zu hinterbringen, etwas von ihm zu verlangen hat
u. s. f. Sich um ein Amt bey der Obrigkeit melden. Ein Beurlaubter muß sich
nach seiner Wiederkunft bey seinem Vorgesetzten melden. 2) Nachricht von etwas
ertheilen, eine geschehene Sache einem oder mehrern bekannt machen, es geschehe
nun schriftlich oder mündlich; bey dem Ottfried meldon: Man hat mir gemeldet,
daß dein Bruder gestorben sey. Mein Correspondent meldet mir nichts davon. Es
wird von Rom gemeldet, daß der Papst krank sey. Die Sache ist mir schon
gemeldet worden. 3) Erwähnen, Meldung thun. Er meldet hiervon nichts. Um nur
kürzlich etwas davon zu melden. Ohne Ruhm zu melden, d. i. ihrer, ohne mich
selbst zu rühmen, Erwähnung thun. Mit Ehren zu melden, nur im gemeinen Leben
salva venia. Die gemeldete, oben gemeldete, mehrmals gemeldete Sache. 4) *
Nennen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Als er seinen Vater melden
hörete, nennen. Daher die Meldung, plur. inus. so wohl die Handlung des
Meldens, als auch die Erwähnung, in der vorigen dritten Bedeutung. Einer Sache
Meldung thun, ihrer erwähnen; welche Wortfügung mit der zweyten Endung besser,
und im Hochdeutschen üblicher ist, als die mit dem Vorworte von, von etwas
Meldung thun. Anm. Dieses alte Wort lautet schon von des Kero Zeiten an meldon,
im Angels. maeldan. Es ist das Intensivum oder Frequentativum von dem alten
malen, melen, molen, schallen, dem Gehöre merklich werden, und merklich machen,
und in engerer Bedeutung, reden, sprechen, Schwed. mala, Hebr. -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - Den esel molet sine stimme, verräth
seine Stimme, einer der Schwäbischen Dichter. Es kommt mit dem alten Lat.
mulgare in promulgare überein. Im Angels. ist daher Methel die Sprache, und bey
den ehemaligen Gothen in der Krimm malthata sprechen.
S. 2. Mahl. [
171-172]