Die Matrikel
, [
107-108] plur. die -n, aus dem Latein.
Matricula, ein feyerliches schriftliches Verzeichniß einzelner Personen Einer
Art. Dahin gehöret die Reichs-Matrikel, das Verzeichniß aller Stände des
Reiches nach ihrer Ordnung und ihrem Vermögen; die Studenten-Matrikel, das
Buch, worein die Studenten bey ihrer Aufnahme als Bürger der Universität
verzeichnet werden; die Kirchen- oder Pfarr-Matrikel, das Verzeichniß der
Eingepfarrten einer Kirche, ingleichen der Getauften, Gestorbenen und Getrauten
u. s. f. Daher das Zeitwort immatriculiren, in die Matrikel einschreiben, das
Matricular-Anschlag, in dem Deutschen Staatsrechte, dasjenige, was ein
Reichsstand vermöge der Reichs, Matrikel zu den allgemeinen Bedürfnissen des
Reiches beyzutragen hat u. s. f. [
109-110]