Die Martins-Gans
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87-88] plur. die -Gänse. 1) Eine
Zinsgans, welche in einigen Gegenden am Martins-Tage dem Grundherren zur
Erkenntniß seines Grundeigenthumes gegeben werden muß. 2) Eine gebratene Gans,
welche man am Martins-Abende, oder doch um die Zeit des Martins-Tages mit guten
Freunden unter allerley Lustbarkeiten zu verzehren pflegt. Figürlich wird auch
wohl der Martins-Schmaus, oder derjenige Schmaus, von welchem diese Gans ein
Theil ist, die Martins-Gans genannt. So fern bey einigen Handwerkern um diese
Zeit die Gesellen anfangen, bey Lichte zu arbeiten, wird sie bey ihnen auch die
Lichtgans genannt. Die Gewohnheit, um diese Zeit gebratene Gänse mit allerley
Feyerlichkeiten zu essen, ist sehr alt; vielleicht ist sie bloß in dem Umstande
gegründet, weil sie um diese Zeit am besten sind, und die Mährchen, welche man
von dem Verkehr des heil. Martini mit den Gänsen erzählet, sind vermuthlich
erst zum Behufe dieser Gewohnheit erdacht worden.