Der Marsch-Commissarius
, [
85-86] des -rii, plur. die -rii, oder
die -rien, in einigen Ländern besondere obrigkeitliche Beamten in den Provinzen
oder Kreisen, welche den Durch-Marsch der Truppen durch den ihnen angewiesenen
Bezirk besorgen, ihnen die nöthigen Quartiere anweisen u. s. f.