Der Marktmeister
, [
79-80] des -s, plur. ut nom. sing. in
den Städten, eine obrigkeitliche Person, welche die Aufsicht über den Preis und
die Güte der zu Markte gebrachten Lebensmittel hat, an einigen Orten auch der
Marktvogt heißt, unter den Marktherren stehet, und den Marktknecht unter sich
hat.