Das Marktgeld
, [
79-80] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er. 1) Das von dem Verkäufer auf einem Markte gelösete
Geld. 2) Dasjenige Geld, welches der Hausvater zum Einkaufe der nöthigen
Bedürfnisse für sein Haus an den Wochenmarkten hergibt. 3) An einigen Orten
wird auch das Stand- oder Budengeld, welches die Verkäufer an die Obrigkeit
entrichten, das Marktgeld genannt. 4) An noch andern, ein Geschenk an Gelde,
welches, besonders dem Gesinde, zum Jahrmarkte gegeben wird.
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