Der Markgraf
, [
75-76] des -en, plur. die -en, ehedem
der Graf oder Befehlshaber in einer an der Gränze eines Reiches gelegenen
Provinz, welches jetzt in Deutschland eine fürstliche Würde ist, und eine
solche Person bezeichnet, welche mit einem Markgrafthume beliehen ist, oder ein
Land besitzet, welches ehedem den Nahmen einer Mark, d. i. einer Gränzprovinz,
führete. Daher die Markgräfinn, so wohl dessen Gattinn, als auch eine jede
fürstliche Person weiblichen Geschlechtes, deren Haus mit dieser Würde
bekleidet ist. Im mittlern Lat. Marchio. Man thut Unrecht, wenn man einen
Französischen Marquis oder Italiänischen Marchese im Deutschen einen Markgrafen
nennet, weil man hier mit diesem Ausdrucke den Begriff einer fürstlichen Würde
verbindet, der dort nicht Statt findet.