Der Markgenoß
, [
75-76] des -ssen, plur. die -ssen,
der Genoß oder Theilhaber an einer Mark, besonders an einer Holzmark, in
Westphalen und am Niederrheine, wo ein solcher Genoß auch Märker, Erbmann, oder
Erbexe genannt wird.
S. das letztere, ingleichen 3. Mark 2. 1).