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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Männlichkeit | | Der Mannrichter

Das Mannrecht

, [63-64] des -es, plur. die -e, dasjenige Recht, nach welchem adelige Vasallen gerichtet werden, das Lehenrecht; ein größten Theils veralteter Ausdruck, welcher ehedem auch so wohl ein Gericht, vor welchem sich der Adel stellen mußte, als das Recht, nach welchem in einem solchen Gerichte gesprochen wurde, bedeutet. S. Manngericht.
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