Das Mannlehen
, [
61-62] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Ein Lehen oder Lehengut, worin nur allein die männlichen Nachkommen die
Erbfolge haben, zum Unterschiede von einem Weiberlehen, welches auch das
weibliche Geschlecht fallen kann. Von Mann, eine Person männlichen
Geschlechtes. Nieders. Manneguut. 2) So fern Mann ehedem auch einen Vasallen
überhaupt ohne Unterschied des Geschlechtes bedeutete, schließt Mannlehen in
einigen Gegenden, z. B. im Fuldischen, das weibliche Geschlecht nicht aus,
obgleich dieses erst nach Abgang des männlichen zur Erbfolge kommen kann.
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63-64]