Mannbar
, [
59-60] -er, -ste, adj. et adv. 1) *
Von Mann, ein tapferer Mann, oder auch ein Dienstmann höherer Art, ein Vasall,
war dieses Wort ehedem so viel als mannfest, mannhaft, und, so wie dieses, ein
Ehrentitel rittermäßiger männlicher, und hernach aller adeligen männlichen
Personen; auf welche Art es aber veraltet ist. 2) Von Mann, Ehemann, ist
mannbar fähig zu heirathen, dem Alter nach, wo es besonders von dem andern
Geschlechte gebraucht wird. Eine mannbare Jungfer. Das mannbare Alter. Mannbar
werden. Schwed. manbar, Dän. mandbar, bey dem Hornegk mynneper, als wenn es von
Minne, Liebe, abstammete.