Das Malefiz
, [
37-38] des -es, plur. die -e, ein aus
dem Lat. Maleficium entlehntes und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden
übliches Wort, wo es nicht nur ein Criminal-Verbrechen, sondern auch das Recht,
Criminal-Verbrechen zu untersuchen und zu bestrafen, die obere Gerichtbarkeit,
den Blutbann bedeutet, welcher alsdann auch das Malefiz-Recht genannt wird.
Daher der Malefiz Fall, ein für diese Gerichtbarkeit gehöriger Fall, ein
Zentfall, Fraisfall, Criminal-Fall; das Malesiz-Gericht, das obere Gericht,
Criminal-Gericht.