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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Malefiz

, [37-38] des -es, plur. die -e, ein aus dem Lat. Maleficium entlehntes und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, wo es nicht nur ein Criminal-Verbrechen, sondern auch das Recht, Criminal-Verbrechen zu untersuchen und zu bestrafen, die obere Gerichtbarkeit, den Blutbann bedeutet, welcher alsdann auch das Malefiz-Recht genannt wird. Daher der Malefiz Fall, ein für diese Gerichtbarkeit gehöriger Fall, ein Zentfall, Fraisfall, Criminal-Fall; das Malesiz-Gericht, das obere Gericht, Criminal-Gericht.
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