Der Major
, [
35-36] des -s, plur. die -e, aus dem
mittlern Lat. Major, ein Kriegsbefehlshaber, welcher unmittelbar auf den
Oberst-Lieutenant folgt. Dessen Gattinn die Majorinn. Man pflegt ihn nur bey
den Fußvölkern Major zu nennen, dagegen bey der Reiterey der ältere Deutsche
Ausdruck Oberstwachmeister, der zugleich dessen Pflicht und Bestimmung
ausdruckt, üblich geblieben ist.