2. Die Macht
, [
7-8] plur. die Mächte, so wohl das
Vermögen etwas zur Wirklichkeit zu bringen, als auch ein mit diesem Vermögen
begabtes Ding. 1. Das Vermögen, oder die Kraft etwas zur Wirklichkeit zu
bringen, ohne Plural. 1) Von der physischen oder natürlichen Kraft eines
Dinges, für Kraft oder Stärke. Meine Macht ist schwach über meinem Seufzen,
Hiob. 23, 2. Ruben mein erster Sohn, du bist meine erste Kraft und meine erste
Macht, 1 Mos. 49, 3. David aber und das ganze Israel spieleten vor Gott her aus
ganzer Macht, 1 Chron. 14, 8. Die Stimme mit Macht aufheben, erheben, Es. 40,
9. In dieser Bedeutung ist es im gemeinen Leben am üblichsten. Der Kranke hat
nicht so viel Macht, sich aufzurichten, nicht so viel Kräfte. Eine
außerordentliche Macht haben, Leibesstärke. Einen Stein mit aller Macht
aufheben. Alle seine Macht anstrengen. Mit aller Macht, oder aus ganzer Macht
schreyen, laufen, arbeiten. Über Macht, mehr als die Leibeskräfte es
verstatten. Sie liefen über Macht dem Walde zu. Ingleichen, eine vorzügliche
Kraft. Diese Vorstellung drang mit Macht in meine Seele. Siehe Ohnmacht. In
einigen Gegenden ist es auch im Plural üblich. Aus allen Mächten, Oberd.
Machten, d. i. aus allen Kräften. Schon Ottfried sagt vbar mine mahti, über
meine Kräfte. Im Nieders. ist Wohlmagt die Gesundheit des Leibes. In der R. A.
über Macht essen oder trinken, scheinet es zunächst von mögen, Appetit haben,
abzustammen. Im Nieders. ist Möge der Appetit. Elk sten Möge, chacun a son
gout. Über Möge essen, über Macht, über seinen Appetit. In der Deutschen Bibel
wird dieses Wort häufig von Gott gebraucht, und da bedeutet es dessen höchstes
Vermögen, das Mögliche ohne Mühe zur Wirklichkeit zu bringen, wofür man auch,
und zwar am häufigsten, das Wort Allmacht gebraucht. 2) Von der vorzüglichen
äußern Möglichkeit, das Beschlossene zur Vollziehung zu bringen. (a) Überhaupt.
So sagt man von jemanden, er habe eine große Macht, wenn er angesehene Freunde
hat, durch welche er seine Absichten erreichen kann. Wehe denen die Schaden zu
thun trachten, weil sie die Macht haben, Micha 2, 1. Indessen ist das Bey- und
Nebenwort mächtig in diesem Verstande üblicher, als das Hauptwort. (b) In
engerer Bedeutung. eine genugsame Anzahl zu Führung der Waffen verpflichteter
Menschen. Eine große Macht auf den Beinen haben, ein großes Kriegsheer. In
dieser Bedeutung ist es in den zusammen gesetzten Kriegsmacht, Landmacht,
Seemacht am üblichsten. Im Schwed. ist Magt gleichfalls das Kriegsheer. Es kann
seyn, daß es in dieser Bedeutung zunächst zu dem Worte Menge gehöret, indem der
Nasenlaut n gar oft ein müßiger Zusatz ist. Festus erklärt mactus durch magis
auctus, und bey dem Plautus kommt mactare für vermehren vor. Der sonst
ungewöhnliche Plural findet sich noch bey dem Opitz:
Der Saracen muß noch der alten Sagung achten, Durch der
Spahoner Zwang und der Stamboler Machten, für Mächte.
(c) * Figürlich, Majestät, und äußeres Ansehen, Vorzug, Ehre
überhaupt; eine veraltete Bedeutung, welche noch in der Deutschen Bibel
vorkommt. Aus dem Munde junger Kinder hast du dir eine Macht zubereitet, Ps. 8,
3. Die Sonne gehet auf in ihrer Macht, Richt. 5, 31. 3) Am häufigsten von dem
sittlichen Vermögen, etwas zur Wirklichkeit zu bringen, d. i. von der Freyheit,
dem Rechte und Befugnisse etwas zu vollbringen oder zu unterlassen. Es soll
niemand Macht haben, das Volk zusammen zu fordern, 1 Macc. 14, 44. Die
Obrigkeit hat Macht zu strafen und zu belohnen. Einem Macht geben etwas zu
thun. Das stehet nicht in meiner Macht. Macht über Leben und Tod haben. Siehe
auch Vollmacht. 2. Ein mit vorzüglicher Macht begabtes Wesen, wo es zuweilen
von mächtigen Geistern und geistigen Wesen vorkommt.
Der in der Gottheit glaubt Drey unterschiedne Machten, Opitz
für Mächte. - Verzeiht es, ihr stoischen Mächte, Ihr Beherrscher der Seelen,
Zachar.
Am üblichsten ist es in dieser Bedeutung von souveränen
mächtigen Staaten, sie seyen nun Königreiche oder Republiken; wo es auch im
Plural die Mächte, im Oberdeutschen aber die Machten hat. Die Europäischen
Mächte. Holland und England sind Seemächte. Die Macht Frankreich, d. i. der
Staat, die Krone Frankreich. Anm. Für Stärke schon im Isidor Magti, bey dem
Notker und im Tatian in der gewöhnlichern Bedeutung für potentia Maht, im
Schwed. wo es auch das Blut bedeutet, Magt, bey dem Ulphilas Mahts, im Angels.
Myht, Maeth, Meath, im Dän. und Nieders. Magt, im Engl. Might, im Pohln. und
Böhm. [
9-10] Moc. Es stammet zunächst von dem
Zeitworte mögen, können, und dem damit verwandten machen ab, und lautet im
Nieders. auch Möge, im Schwed. Megn und Magn. Das Alterthum dieses Wortes und
seines Geschlechtes erhellet aus dem Lat. Majestas, Magistratus, Magister, und
auch aus dem Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - . (
S. Mögen und Mächtig,) in welchem letztern sich der
Begriff der Größe noch erhalten hat. In Schleswig ist die Macht der Geschwornen
eine besondere Art Gerichte, welche aus dem Amtmanne als Landvogt, und den
Kämmerern und Richtern der Kirchspiele bestehen.
[
9-10]