Der Schiffer
, [
1771-1772] wird nie Schiffs-Patron, oder
Schiffsherr genannt. Beyde Benennungen kommen nur den Eigenthümern oder Rehdern
des Schiffs zu. Der Schiffer kann zwar auch Eigenthümer des Schiffes seyn, oder
einen Antheil in demselben haben, (welches letztere auch bey den Deutschen
Schiffern gemeiniglich der Fall ist,) allein er kann auch Schiffer seyn, ohne
den geringsten Antheil an dem Schiffe zu haben. Der Schiffer ist derjenige,
welchem von den Rehdern die Führung des Schiffs und die Aufsicht über Schiff
und Ladung anvertrauet werden. Man muß ihn nicht mit dem Setzschiffer
verwechseln. (
S. dieses Wort.)