Lüsten
Lüsten,
[
2135-2136] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, Lust, d. i. sinnliches Verlangen, nach etwas empfinden, und
in weiterer Bedeutung, Neigung, Belieben zu etwas tragen; als ein
unpersönliches Zeitwort und mit der vierten Endung der Person. Er hat Gott
vertrauet, der erlöse ihn nun, lüstets ihn, Matth. 27, 43. Sie muste nicht
wieder zum Könige kommen, es lüstete denn den König, Esth. 3, 14. Es lüstet
mich spazieren zu gehen. Wen sollte wohl lüsten länger zu leben? Ingleichen
Vergnügen erwecken, mit der dritten Endung der Person. Einem Menschen lüstet
seine Wohlthat, Sprichw. 19, 22. Im Hochdeutschen kommt dieses Zeitwort in
beyden Bedeutungen wenig mehr vor, außer daß man es in der ersten noch zuweilen
im gemeinen Leben höret. Gelüsten ist in einem eingeschränkten Verstande dafür
üblicher,
S. dasselbe. Anm. Bey dem Ulphilas luston, bey dem Kero
lustan, bey dem Ottfried, Notker u. s. f. lusten, Dän. lyste, Schwed. lysta,
Angels. lystan, Engl. to lust. Bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern, wo
es so wohl für Vergnügen erwecken, als auch für Neigung, Belieben empfinden,
vorkommt, wurde es häufig mit der zweyten Endung gebraucht. Den des libes
luste, der an dem Leben ein Vergnügen findet. Sin lustet mih, ebend. Daz mih
siner lustet, Willer. Im Nieders. ist es noch völlig gangbar, so wohl in der
persönlichen, als unpersönlichen Gestalt. Mi lustet, mich lüstet. Das luste ik
nich, das lüste ich nicht, das mag ich nicht.