Die Lustbarkeit
Die Lustbarkeit,
[
2135-2136] plur. die -en, eine
Veranstaltung, mehrern eine Lust, d. i. ein sinnliches Vergnügen, zu erwecken;
wo es vornehmlich von gewissen Anstalten dieser Art vornehmer Personen
gebraucht wird, dasjenige auszudrucken, was man sonst eine Lust nennet. Eine
Lustbarkeit anstellen. Die Jagdlustbarkeit, Tanzlustbarkeit, u. s. f. Die
Carnevals-Lustbarkeiten haben ein Ende. Anm. Diese eingeschränkte Bedeutung
beweiset schon, daß sie nur ein Überrest einer andern von weiterm Umfange ist.
Lustbar heißt im Oberdeutschen überhaupt angenehm; ein lustbarer Ort, lustbare
Gedanken u. s. f. Lustbarkeit wird daher daselbst theils von der Eigenschaft
gebraucht, nach welcher eine Sache lustbar ist, theils aber auch von einem
Gegenstande, welcher bey andern Lust, d. i. Vergnügen, erwecket.