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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Lustbarkeit

Die Lustbarkeit, [2135-2136] plur. die -en, eine Veranstaltung, mehrern eine Lust, d. i. ein sinnliches Vergnügen, zu erwecken; wo es vornehmlich von gewissen Anstalten dieser Art vornehmer Personen gebraucht wird, dasjenige auszudrucken, was man sonst eine Lust nennet. Eine Lustbarkeit anstellen. Die Jagdlustbarkeit, Tanzlustbarkeit, u. s. f. Die Carnevals-Lustbarkeiten haben ein Ende. Anm. Diese eingeschränkte Bedeutung beweiset schon, daß sie nur ein Überrest einer andern von weiterm Umfange ist. Lustbar heißt im Oberdeutschen überhaupt angenehm; ein lustbarer Ort, lustbare Gedanken u. s. f. Lustbarkeit wird daher daselbst theils von der Eigenschaft gebraucht, nach welcher eine Sache lustbar ist, theils aber auch von einem Gegenstande, welcher bey andern Lust, d. i. Vergnügen, erwecket.
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