2. Ludern
2. Ludern,
[
2121-2122] verb. reg. act. von 3. Luder,
stark riechende Lockspeise, durch eine solche Lockspeise anlocken, besonders
bey den Jägern. Einen Fuchs ludern. Den Falken ludern, ihn mit Werfung des
Federspieles oder nachgemachten Vogels wieder an sich locken. Daher die
Luderung, welches im Jagdwesen auch die Lockspeise selbst bedeutet.
S. 3. Luder Anm.