1. Löschen
1. Löschen,
[
2103-2104] verb. reg. act. welches nur in
den Seestädten üblich ist. Ein Schiff löschen, es ganz oder doch zum Theil
ausladen, es lichten, d. i. leichter machen. Ingleichen von den Waaren. Die
Waare löschen, sie aus dem Schiffe laden. So auch die Löschung. Anm. Im
Niederdeutschen, wo dieses Wort eigentlich einheimisch ist, lossen, Dän. losse.
Man leitet es gemeiniglich von lösen her, dessen Intensivum es seyn würde. Im
Schwed. wird lossa wirklich für lösa, lösen, gebraucht. Allein es stehet immer
noch dahin, ob es nicht vielmehr zu lichten in eben dieser Bedeutung, oder gar
zur Last, laden gehöret. Frisch hat irgend wo das Zeitwort umlossen für umladen
gefunden. Von dem Beyworte los hat man im Nieders. das Zeitwort loschen,
welches daselbst lösen, los machen, bedeutet. [
2103-2104]