Der Löhner
Der Löhner,
[
2097-2098] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Löhnerinn, eine Person, welche Lohn empfängt, welche um Lohn
arbeitet, in der dritten Bedeutung dieses Hauptwortes. Im Hochdeutschen ist es
nur in dem zusammen gesetzten Tagelöhner üblich, welche in einigen Provinzen
auch nur Löhner schlechthin genannt werden. In den im Österreichischen üblichen
Ausdrücken Ganzlöhner, Halblöhner, Viertellöhner, eine Art Bauern zu
bezeichnen, scheinet es so viel als Lehner zu seyn, von Lehen, Feudum;
S. die obigen Wörter. Anm. Dieses Wort ist so wie
Löhnung nicht von dem vorigen Zeitworte, sondern vermittelst der
Ableitungssylbe -er, unmittelbar von Lohn gebildet. Von dem Zeitworte müßte es
der Lohner heißen, wie in Belohner, und eine thätige Bedeutung haben.