Löblich
Löblich,
[
2083-2084] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Zeitworte loben, in dessen sechsten und siebenten engern Bedeutung, des
Beyfal- les, und in höherm Verstande, des Lobes werth, werth gelobt zu werden.
Wer andre loben will muß selbsten löblich seyn, Logau.
Ein löbliches Werk thun, Sir. 50, 5. Löbliche Sitten, 2 Marc.
4, 11. Löbliche Thaten, Sir. 44, 3. Eine löbliche Gewohnheit. Eine löbliche
Regierung. Sehr löblich regieren. Von Gott, wie in der Deutschen Bibel, der
Herr ist löblich, 1 Chron. 17, 25; Ps. 145, 3; was Gott ordnet, das ist
löblich, Ps. 111, 3, wird es nicht mehr gebraucht, theils weil loben in diesem
Verstande zu kalt ist, und zu wenig sagt, theils aber auch, weil man löblich
lieber von Sachen und Handlungen, als von Personen gebraucht, ob man gleich
noch zuweilen höret, ein löblicher König, ein löblicher Fürst. Wohl aber wird
es als ein Ehrennahme gewisser Collegiorum und Ämter und der denselben
vorgesetzten Personen gebraucht. Das löbliche Stadtgericht. Der hochlöbliche
Schöppenstuhl. Oberster des hochlöblichen Regimentes N. N. Das löbliche oder
wohllöbliche Postamt. Das hochlöbliche Oberpostamt. Von höhern Collegiis sind
die Ausdrücke preislich und hochpreislich üblich. Anm. Bey dem Notker lobelih,
bey dem Stryker lobelich, auch noch bey den Dichtern des vorigen Jahrhunderts
löbelich, welche Form aber veraltet ist; Schwed. loflig. Opitz gebraucht es
auch in der jetzt ungewöhnlichen thätigen Bedeutung, für lobend, mit Lobe:
Streicht löblich aus dem Herren seine Werke.
Wenn in dem 1500 gedruckten Liber pestlient. löbliches
Fleisch, für gesundes, reines Fleisch, stehet, so scheinet es von loben,
erlauben, abzustammen. Für löblich in der heutigen Bedeutung, kommt bey
Schweizerischen Schriftstellern auch lobselig vor.
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2083-2084]