Der Liegetag
Der Liegetag,
[
2067-2068] des -es, plur. die -e, im
gemeinen Leben, diejenigen Tage, da jemand an einem Orte stille lieget, d. i.
sich auf der Reise an einem Orte aufhält. In engerer Bedeutung sind in den
Seestädten Liegetage diejenigen Tage, welche ein Schiffer vor der Ein- oder
Ausladung unentgeldlich stille liegen muß. Nach deren Verlauf kann er Liegegeld
verlangen. [
2069-2070]