Die Lichtkammer
Die Lichtkammer,
[
2053-2054] plur. die -n, eine Kammer,
worin man die Wachs- oder Unschlittlichter zu verwahren pflegt. An den Höfen
schließt dieser Ausdruck zugleich die zur Aufsicht über die Lichter bestellten
Personen mit ein, worunter der Lichtkämmerer der vornehmste ist, der den
Lichtkammerschreiber oder Lichtschreiber, Reiselichtschreiber u. s. f. unter
sich hat.