Der Licent
Der Licent,
[
2043-2044] des -es, plur. doch nur von
mehrern Arten, die -e, aus dem Lat. Licentia, eine in vielen Ländern übliche
Benennung derjenigen Abgabe, welche von ausgehenden Waaren ein für alle Mahl
gegeben wird, und in weiterer Bedeutung auch wohl von einer jeden Art des
Zolles oder der Accise, welche von Waaren entrichtet wird. Der Licent soll
zuerst in den Niederländischen Unruhen in der letzten Hälfte des 16ten Jahrh.
entstanden seyn, da er zuerst 1572 in der Provinz Seeland für die Erlaubniß
gegeben wurde, Waaren in feindliche Länder ausführen zu dürfen, worauf diese
Abgabe auch in andern Ländern eingeführet und weiter ausgedehnet wurde. In den
Ländern, wo diese Abgabe unter dem Nahmen des Licentes üblich ist, hat man
Licent-Einnehmer, Licent-Kammern, Licent-Gerichte u. s. f.
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2045-2046]