2. Letzen
2. Letzen,
[
2035-2036] verb. reg. act. vergnügen,
erfreuen, belustigen; ein indem gemeinen Sprachgebrauche der Hochdeutschen
veraltetes Wort, welches nur noch zuweilen bey den Dichtern vorkommt. 1)
Überhaupt.
Du letzest mir mein Leben, Opitz. Wer seinen Muth will letzen
Mit schneller Jagd und Hetzen, ebend. Mein Auge wird sich wohl An den Belügern
letzen, ebend.
Sie wird sich wohl einmahl am Bilde letzen wollen, Gell.
Wenn sie (die Wörter) Ambrosia Und Nectar letzen soll. Weiße.
So können sie ja selbst Mit eignen Augen sehn, wie uns der Kuß Von ihren
Schönen letzt, ebend.
2) In engerer Bedeutung, sich mit einem andern letzen, sich
bey dem Abschiede noch Ein Mahl mit ihm vergnügen.
Mein Freund, ich komme bald, mich noch mit dir zu letzen,
Günth. Wie einander umarmend, bey einem schleunigen Marsche An den Ecken der
Straßen die Krieger und Mägde sich letzen, Zachar.
Daher die noch im Oberdeutschen gangbaren Wörter der Letzkuß,
der Abschiedskuß, die Letzpredigt, die Abschiedspredigt, der Letzschmaus u. s.
f. Anm. Unsere Sprachforscher, welche nur allein die letzte engere Bedeutung
von diesem Worte gekannt, oder solche doch für die erste eigentliche gehalten
haben, leiten es von dem folgenden Worte letzt ab. Allein, es ist unstreitig
von einem weitern Umfange, und stammet allem Ansehen nach mit laetari, laetus,
u. s. f. aus Einer gemeinschaftlichen ältern Quelle her, so wie getzen, in
ergetzen, zu dem Geschlechte des Wortes gaudere gehöret.
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2035-2036]