Die Leibrente
Die Leibrente,
[
1997-1998] noch häufiger aber im Plural,
die Leibrenten, Renten, d. i. Einkünfte, welche jemand auf Lebenszeit genießet.
In engerer Bedeutung sind die Leibrenten erhöhrte Zinsen, welche man sich von
einem weggegebenen Capitale auf Lebenszeit bedinget, dagegen das Capital nach
des Gläubigers Tode dem Schuldner anheim fällt; Leibzinsen. Siehe Leibgedinge
und Rente.